Das Wichtigste:
(https://verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/816/baymbl-2021/816.pdf)
Inhaltsverzeichnis
1. Grundsatz
2. Zielsetzung
3. Regeln für die Ausschreibung von Schneesportangeboten
4. Regeln / Empfehlungen für die Anmeldung zu Schneesportangeboten/Kursen
5. Regeln zur Organisation von Schneesportkursen
6. Regeln zur Durchführung von Schneesportkursen
7. Regeln für die Gäste
8. Regeln / Empfehlungen für die Lehrkräfte
9. Haftungssituation / Absicherung
10. Zusammenfassung
1. Grundsatz
Der Sport ist gesamtgesellschaftlich fest verankert. Er gibt Halt, Motivation, Perspektive, Zuversicht, Emotionen und vielen Menschen in Deutschland auch einen Arbeitsplatz. Sport hilft bei der psychischen und körperlichen Alltagsbewältigung, stärkt die Abwehrkräfte und erhöht das eigene Energieniveau. Dabei spielt die sportliche Betätigung in der Natur eine entscheidende Rolle, da zur körperlichen und geistigen Bewegung der Aufenthalt in der frischen Luft hinzukommt und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der (winterlichen) Natur erleichtert das Einhalten von Distanzregeln und reduziert das Infektionsrisiko.
2. Zielsetzung
Kerstin´s Lanlgaufschule möchte dafür sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten der Covid-19-Pandemie möglich sind. Um dies gewährleisten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen und Regeln definiert werden, deren Umsetzung und Einhaltung kontrolliert werden müssen, damit wir alle mit Freude, Lust und positiven Emotionen diesen wunderbaren Sport in der Natur ausüben können. Es geht den Wintersportverbänden in allererster Linie darum, dass unser Sport praktiziert werden kann und dieser nicht mit dem Unterhaltungstourismus mancherorts gleichgesetzt wird. Ein weiteres Ziel muss für alle Profi-Schulen sein, dass diese alles daransetzen, Infektionen im Rahmen von Schneesportkursen durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben zu verhindern. Sollte eine Infektion in unserem Umfeld aufgetreten und nachgewiesen worden sein, ist es unsere Aufgabe in kürzester Zeit alle Kontaktpersonen zu ermitteln, damit diese entsprechend informiert werden. Hierfür ist eine vorbildliche Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsbehörden erforderlich.
3. Regeln für die Ausschreibung von Schneesportangeboten
Die am Schneesportangebot interessierten Kunden werden im Zusammenhang mit der Ausschreibung bereits über das Hygiene- und Schutzkonzept von Kerstin´s Langlaufschule informiert. Die Lehrkräfte werden bereits im Rahmen der Vorbereitung auf den Winter über das Hygiene- und Schutzkonzept der jeweiligen Schneesportschule informiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden an die möglichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in diese Bedingungen aufgenommen. Hier handelt es sich u.a. um die folgenden Themen: - Verpflichtung zur Einhaltung geltender Abstands- und Hygieneregeln inkl. Kontrolle und mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung, Hinweise zur besonderen Organisation von Schneesportangeboten bedingt durch die Pandemie, Ausschluss von der Teilnahme an Kursen bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen, Absage bzw. Abbruch durch die Schneesportschule, …
4. Regeln / Empfehlungen für die Anmeldung zu Schneesportangeboten/-kursen
Die Anmeldung der Gäste/Kunden läuft im Vorfeld über Email oder über das Anmeldeformular auf unserer Homepage. Termine für Privatkurse, Familienkurse, Offtrack-Touren und Tipps auf Tour können in Ausnahmefällen telefonisch vereinbart werden. Jeder Gast/Kunde muss schriftlich seinen aktuellen Gesundheitszustand am ersten Kurstag mit seiner Unterschrift bestätigen. Covid-19 Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Gästen/Kunden muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Diese Bestätigungen aller TeilnehmerInnen werden von uns vier Wochen nach Kursende aufbewahrt und anschließend vernichtet. Gäste/Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI (siehe Kapitel 12), anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen.
5. Regeln zur Organisation von Schneesportkursen
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz sind einzuhalten (siehe Kapitel 12). Die bekannten Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind bei Schneesportkursen, wenn möglich, einzuhalten. Der Betreuung sowie dem Unterrichten von Kindern kommt in den Schneesportschulen eine besondere Bedeutung zu. Aus der Erfahrung ist es weder möglich noch sinnvoll, das grundsätzliche Einhalten von Abstandsregeln vor allem bei Kindern im Kindergarten- bzw. Grundschulalter einzufordern. Allerdings werden wir bei der erforderlichen Nähe und Zuwendung darauf achten, dass die Lehrkraft den Kindern ihr „zurückhaltendes“ Verhalten zu Beginn erklärt und bei ihrem Verhalten darauf achtet, den direkten nahen Kontakt (Gesicht vor Gesicht) vermeidet und sich eher mit dem Gesicht abwendet, falls die Nähe erforderlich ist. Die Hygiene-Regeln wie z.B. regelmäßige Handhygiene mit Flüssigseife für Gäste und MitarbeiterInnen sowie die Reinigung von allen benutzen Materialien und Geräten mit Flüssigseife sind anzuwenden.
6. Regeln zur Durchführung von Schneesportkursen
Der Kursbeginn muss so strukturiert werden, dass insbesondere in Zeiten mit besonderem Andrang, nicht alle Kurse zeitgleich beginnen. Eine Aufteilung in mehrere Startzeiten verhindert, dass sich viele Gäste/Kunden und Lehrer zeitgleich am Sammelplatz der Schneesportschule aufhalten. Unser Sammelplatz hat ausreichend Platz, dass alle Gruppen sich mit ihren Lehrkräften unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln treffen können. Die Begrüßung erfolgt ohne das übliche Händeschütteln, also kontaktlos. Sollten insbesondere Kinder die Hilfe des Schneesportlehrers benötigen (Ausrüstung, Schuhe, Bindung, etc.), ist darauf zu achten, dass kein direkter Blickkontakt besteht, sondern sich die Lehrkraft mit dem Gesicht abwendet oder seitlich stehend hilft. Die unterschiedlichen Organisationsformen sind so gewählt, dass die geltenden Abstandsregeln von mindestens 1,5 m einzuhalten sind (Ausnahme Kinder). Wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer medizinischen Maske erforderlich. Die Verantwortlichen der Schneesportschulen und die Lehrkräfte kontrollieren die Einhaltung von Regeln und sollen Gäste/Kunden und andere Schneesportler im Falle der Missachtung zur Einhaltung der Regeln auffordern. Die Schneesportschule kann Gäste/Kunden, die sich permanent den Anweisungen der Lehrkräfte bzw. der Verantwortlichen widersetzen, von der weiteren Kursteilnahme ausschließen.
7. Regeln für die Gäste
Wir informieren die Gäste/Kunden über die Maßnahmen zu deren Schutz sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beim Kursangebot. In der Gastronomie und in den Bussen gelten die jeweiligen Regeln des betreffenden Unternehmens. Es gilt derzeit für alle Kursteilnehmer die 2G+-Regel.(Siehe §4 der 15. bayerischen Infektionsschutzverordnung). Jeder Gast/Kunde muss die entsprechenden Nachweise vor Kursbeginn vorzeigen. Covid-19 Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Gästen/Kunden muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Gäste/Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI (siehe Kapitel 12), anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-Cov-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen.
8. Regeln / Empfehlungen für die Lehrkräfte
Wir informieren unsere Lehrkräfte über die Maßnahmen zu deren Schutz sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beim Kursangebot. Wir informieren unsere Lehrkräfte über das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. In der Gastronomie und in den Bussen gelten die jeweiligen Regeln des betreffenden Unternehmens. Mit Covid-19 infizierte Lehrkräfte oder Lehrkräfte, bei denen die bekannten Covid-19-Symptome auftreten, können den Kurs nicht übernehmen. Lehrkräfte, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI (siehe Kapitel 12), anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-Cov-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Ohne den Nachweis eines negativen Testergebnisses ist für diese Lehrkräfte eine Kursteilnahme nicht möglich. Bei mehrtägigen Schneesport-Aktivitäten mit Übernachtungen in Unterkünften gelten die jeweiligen Abstands- und Hygieneregeln des jeweiligen Betreibers. Wir empfehlen unseren Lehrkräften, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen und das Smartphone beim Kurs mitzuführen. Bei Kursen im angrenzenden Ausland wird die Nutzung der jeweiligen nationalen Warn-App empfohlen. Auch wenn die App nach der Rückkehr nach Deutschland nicht mehr aktiv ist, wird der Teilnehmer über den Kontakt zu einer Corona-infizierten Person informiert. Wir fordern von unseren Lehrkräften eindringlich den Verzicht auf einer Teilnahme von Apré-Ski-Veranstaltungen.
9. Haftungssituation / Absicherung
Wir haben unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an die in Zeiten der Covid-19-Pandemie geltenden Teilnahmevoraussetzungen und Durchführungsbestimmungen anpasst. Es geht dabei um die Rechte und Pflichten der Gäste/Kunden genauso wie um die Rechte und Pflichten der Schneesportschule. Wir werden unsere individuelle Versicherungssituation hinsichtlich der unternehmerischen Haftung beim Ausbruch eines Infektionsgeschehens im Rahmen des Kursangebotes klären und evtl. anpassen.
10. Zusammenfassung
Die Kursanmeldung erfolgt über Email oder Anmeldeformular unserer Homepage! Bei Privat-, Familienkurse, Offtrack-Touren und Tipps auf Tour Terminvereinbarung auch ausnahmsweise telefonisch möglich.
Kursteilnehmer, die aus einem Risikogebiet kommen oder Kontakt mit einer Covid 19 infizierten Person hatten, müssen einen neg. SARS-CoV-2-Test vorweisen, dessen Gültigkeit sich nach den aktuellen Standards des Robert-Koch-Institut richtet.
Jeder Kursteilnehmer hält sich an die gültigen Abstands- und Hygieneregeln (z. B. das Tragen einer medizinische Maske, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann und ist für die Umsetzung mitverantwortlich